Immobiliengutachter
Aufgabenbereiche von Immobiliengutachter und Immobiliensachverständigen
Grundsätzlich muss ein Immobiliensachverständiger, ebenso wie ein Immobiliengutachter, über umfassendes Fachwissen in Sachen Immobilien verfügen. Nur so kann der Immobiliengutachter ein seriöses Urteil über den Wert einer bestimmten Immobilie abliefern. Zu Rate gezogen wird der Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständige aufgrund dieses Fachwissen sowohl von Immobilienkäufern, Investoren und Immobilieninteressenten als auch von Versicherungen und Kreditinstituten bei der Finanzierung oder Absicherung der Immobilie.
Allerdings ist die Berufsbezeichnung Immobiliengutachter nicht gesetzlich geregelt. Entsprechend kann sich jeder Immobiliensachverständige oder Makler, der sich an die gesetzlichen Regelungen der Bewertung von Immobilien hält und über eine gewisse Vorbildung verfügt, als Immobiliengutachter bezeichnen. Folglich kann ein Immobilieninteressent nicht immer sicher sein, dass ein Immobiliengutachter oder Immobiliensachverständiger eine offizielle Ausbildung durchlaufen hat.
Allerdings darf ein völlig Branchenfremder sich trotzdem nicht als Immobiliengutachter oder Immobiliensachverständiger ausgeben. Per Gesetz wird nämlich eine Irreführung durch Berufsbezeichnungen sowie unlauterer Wettbewerb ausgeschlossen und entsprechend geahndet. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bildet eine profunde Ausbildung im Bereich Immobilienwirtschaft eine Grundvoraussetzung. Diese Ausbildung muss belegbar sein und vom angehenden Immobiliensachverständigen bzw. Immobiliengutachter nachgewiesen werden. Entsprechend können sich Immobilienmakler als Immobiliengutachter oder Immobiliensachverständiger zur Verfügung stellen, einem Versicherungsmakler ist dies aber genommen.
Ein seriöser Immobiliensachverständiger oder Immobiliengutachter verfügt in der Regal allerdings über eine Spezialisierung auf dem Immobiliensektor. Schließlich sollten umfassende Fachkenntnisse im Bereich Architektur und Bauwesen beim Immobiliengutachter vorhanden sein, damit er Immobilien sachverständig beurteilen und bewerten kann. Der Verbraucher wird gegen Missbrauch durch gesetzliche Vorgaben geschützt, auch wenn die Berufsbezeichnungen “Immobiliengutachter” und “Immobiliensachverständiger” nicht von offizieller Seite bindend geschützt sind.
Beim Kauf einer Immobilie wird in den meisten Fällen ein Immobiliengutachter oder Immobiliensachverständiger hinzugezogen, um den genauen Wert der Immobilie für die Finanzierung zu ermitteln. Der Immobiliengutachter hat allerdings keinen Einfluss auf die Entscheidung, sondern ist nur als Berater tätig. Der Immobiliengutachter oder Immobiliensachverständige kann sowohl von einem Immobilienkäufer als auch vom finanzierenden Kreditinstitut beauftragt werden, um den Wert einer Immobilie einzuschätzen.
Aufgrund des Fachwissens und der Erfahrungen eines Immobiliengutachters kann eine relativ exakte Einschätzung des tatsächlichen Marktwertes einer Immobilie erfolgen. Die beteiligten Parteien erhalten vom Immobiliengutachter eine realistische, unabhängige Bewertung über den Zustand und den Wert der Immobilie. Diese Bewertung kann für eine Finanzierung die Grundlage bilden.
Das Gutachten des Immobiliensachverständigen bzw. Immobiliengutachters gibt den an der Immobilientransaktion beteiligten Parteien Anhaltspunkte über den Immobilienwert. Damit erhalten sowohl der Immobilienkäufer als auch ein finanzierendes Kreditinstitut eine Entscheidungshilfe. Der Immobiliengutachter stellt in seinem Gutachten die Basisinformationen für die Entscheidungsfindung zusammen. Von diesem Gutachten machen Kreditinstitute die Einstufung der Immobilie als finanzierungsfähig sowie die Konditionen der Kreditfinanzierung abhängig. Die Bewertung der Immobilie ist allerdings auf für Kaufinteressenten interessant, um abschätzen zu können, ob der Kaufpreis angemessen ist.
Vom Immobiliengutachter müssen für die Bewertung der Immobilie die klassischen Wertermittlungsverfahren eingesetzt werden. Dabei kommen die Vorgaben aus der ImmoWertV, der WertV und der WertR zum Tragen. Die Wertermittlung durch den Immobiliengutachter erfolgt entsprechend durch das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren. Bei der Wertermittlung durch einen Immobiliengutachter sind mittlerweile aber auch Methoden wie der Discounted-Cash-Flow oder die Kapitalwertmethode gängige Verfahren.
Entsprechend muss jeder Immobiliensachverständige bzw. Immobiliengutachter sich mit diesen Verfahren auskennen und muss sich daher die nötigen Fachkenntnisse aneignen, um den Anforderungen an die Wertermittlung genügen zu können. Diese Fachkenntnisse gehen natürlich über die normale Ausbildung, die ein Immobilienmakler erfährt, hinaus.
Ein Immobiliengutachter sollte zumindest ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen können, um eine Basis für die Berufsausübung zu haben. In regelmäßigen Weiterbildungen und Schulungen wird dann Spezialwissen aufgebaut. Im Immobiliensektor sollte der Immobiliensachverständige bzw. Immobiliengutachter eine mehrjährige Praxis nachweisen können. Eine direkte Ausbildung zum Immobiliensachverständigen oder Immobiliengutachter ist aufgrund des breitgefächerten, benötigten Wissens meist nicht möglich, sondern muss durch Weiterbildungen in verschiedenen Teilbereichen zusammengetragen werden.
In Deutschland sehen die Zertifikate für Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter sehr unterschiedlich aus. Zudem können auch Nachweise von der EU ausgefertigt werden. Immobiliengutachter können auch staatlich anerkannte Zertifikate und freie Zertifikate erhalten. Immobilieninteressenten haben es daher manchmal schwer, die Qualifikation des Immobiliensachverständigen oder Immobiliengutachters korrekt einzuschätzen.