Wertschätzungen – als inoffizielle Immobiliengutachten
Immobiliensachverständige bieten häufig eine günstige Alternative zur detaillierten Ermittlung des Verkehrswerts einer Eigentumswohnung oder eines Wohngebäudes an. Diese sogenannten Wertschätzungen liefern allerdings weniger genaue Ergebnisse und sind rechtlich im Normalfall nicht relevant. Vor Ort wird der Immobiliensachverständige eine Einschätzung des Objektes und der Lage vornehmen. Allerdings ist die Genauigkeit mit einem Verkehrswertgutachten natürlich nicht vergleichbar.
Immobilienbesitzer bzw. –interessenten können aus einer solchen Wertschätzung allerdings trotzdem einen Nutzen ziehen. Die Ergebnisse sind für die eigene Vermögensaufstellung, für Verkaufsverhandlungen als realistische Markteinschätzung und in Vorgesprächen mit Kreditinstituten durchaus geeignet. Für offizielle Angelegenheiten vor Gericht oder beim Finanzamt wird die Wertschätzung des Immobiliensachverständigen allerdings nicht ausreichen.
Jedoch fließen in die Werteinschätzung bestimmte Faktoren wie Baulasten, bestehende Grundstücksbelastungen, Rechte Dritter oder Teilungen nur auf Basis der Angaben des Besitzers ein. Entsprechend gibt der Immobiliensachverständige nur eine obligatorische Wertschätzung ab. Diese Wertschätzung kann daher für die Objektvorbereitung in Umlegungs-, Erschließungs- oder Sanierungsgebieten nicht angewandt werden. Bei geteilten oder belasteten Objekten und unvollständigen Datengrundlagen erhält der Immobiliensachverständige jedenfalls kein konkretes Bild für die Wertschätzung.
Eine Wertschätzung reicht aber allemal aus, wenn es darum geht, eine Entscheidungshilfe zu erhalten. Eine Einschätzung darüber, ob die Immobilie einen angemessenen Preis hat, den der Käufer zu zahlen bereit ist, oder die Immobilie den eigenen Ansprüchen gereicht wird, kann dadurch schon erleichtert werden. Immobilieninteressenten können in diesen Fällen auf ein sehr viel kostenintensiveres, dafür aber auch sehr viel detaillierteres Gutachten des Immobiliensachverständigen verzichten. Auf eine einfache Wertschätzung sollte allerdings nur dann zurückgegriffen werden, wenn noch keine klare Entscheidung für ein bestimmtes Objekt gefallen ist und einzig Anhaltspunkte für einen angemessenen Kaufpreis geliefert werden sollen.
Hat sich ein Interessent jedoch für eine bestimmte Immobilie entschieden und möchte eine Finanzierung durch ein Kreditinstitut in Anspruch nehmen, so muss ein gesichertes Verkehrswertverfahren beim Immobiliensachverständigen beauftragt werden, welches ein offizielles, detailliertes Gutachten mit sich bringt. Unser Sachverständigenbüro empfiehlt, bei einem Interesse an mehreren Immobilien zunächst eine kurze Wertschätzung und erst später, wenn eine klare Kaufentscheidung ansteht, ein Gutachten erstellen zu lassen, um die Kosten möglichst niedrig zu halten.