Bauschäden aus den 70er Jahren mindern den Zeitwert heute
Immobilieneigentümer, Makler und Immobiliengutachter werden immer häufiger mit gravierenden Bauschäden konfrontiert. Echte Mängel treten heutzutage häufig bei Immobilien aus den Baujahren zwischen 1960 und 1980 zu Tage. Immobilien aus dieser Zeit wurden häufig nur notdürftig Instand gehalten. Entsprechend rechnen Immobiliengutachter bei Gebäuden aus dieser Ära bereits mit aufwendigen Sanierungen und Generalinstandsetzungen, die notwendig werden, weil sie möglichst lange hinausgezögert werden sollten. Entsprechend groß ist der Aufwand, solche Baumängel zu beseitigen.
Bei diesen Immobilien handelt es sich vielfach um Schäden, die durch eine sparsame Bauweise und unzureichende Überwachung in der Bauphase begünstigt wurden. Diese Bauschäden sind grundsätzlich erst durch eine genaue Begutachtung und Betrachtung durch einen Immobiliengutachter genau definierbar. Themen wie Schimmel, Kondenswasser, feuchte Keller, Schäden am Außenputz sind daher für jeden Immobiliensachverständigen wichtige Kriterien, mit denen er sich beschäftigen muss.
Aus den 1970er Jahren stammende Wohnanlagen müssen besonders genau begutachtet werden. Damals wurden häufig Stahlskelettkonstruktionen verwendet, welche mit vorgehangenen Außenfassaden aus Faserzementplatten versehen wurden und mit Mineralfasermatten gedämmt wurden. Meist verfügen die Fenster nicht über eine Doppelverglasung und die Wärmedämmung kann an den heutigen Standards ebenfalls nicht gemessen werden. Der Immobiliengutachter muss all diese Kriterien bei einer Bewertung der Altimmobilien natürlich berücksichtigen.
Insbesondere die Dachflächen mussten bereits mehr als 30 Jahre Witterungseinflüssen standhalten, die häufig ihre Spuren hinterließen. Risse und spröde Bitumenbahnen können Wasser ins Mauerwerk gelangen lassen und so häufig zu Mängeln an den alten Immobilien verursachen. Diese Mängel müssen vom Immobiliengutachter als Wertminderung deklariert werden. Insbesondere Dachgeschosse, Erdgeschosse und Keller von Altbauten zeigen sich für Fehlerquellen immer wieder als Paradies. Gerade hier muss der Immobiliengutachter also genauer hinschauen.
Bei Altbauten sei allen Kaufinteressenten angeraten, durch einen Immobiliengutachter eine klare Bestandsaufnahme machen zu lassen. Dabei sollte jede einzelne Räumlichkeit im Gebäude in Augenschein genommen werden. Zudem sind Mängel nicht unbedingt mit bloßem Auge zu erkennen, so dass gelegentlich noch entsprechende Fachleute hinzugezogen werden müssen. Da solche Mängel nach einem Kauf zu enormen Sanierungskosten führen können, sollte der Käufer auf Nummer sichergehen und auf das Urteil eines Immobiliengutachters Wert legen.